Informationen
Adresse
Oehler Maschinen
Fahrzeugbau GmbH
Windschläger Straße 105-107
77652 Offenburg-Windschläg
Telefon: 0781 9139-0
Telefax: 0781 9139-30
info@oehler-shop.de
www.oehler-shop.de
1. Allgemeines
1.1 Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen, soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Das gilt auch für Vertragsänderungen und Ergänzungen. Das gilt ebenso für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich dabei um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die unseren Verkaufsbedingungen widersprechen, gelten – auch ohne unseren ausdrücklichen Widerspruch – nur insoweit, als wir ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
1.3 Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen. § 354 a HGB bleibt unberührt.
1.4 Ein Kunde anerkennt unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, dann, wenn er die Leistung von uns annimmt.
1.5 Der Kunde versichert, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung und in der Folgezeit sich nicht in Vermögensverfall befindet und in der Lage ist, unsere anfallenden Forderungen zu begleichen.
1.6 Besteht zwischen dem Kunden und uns eine Rahmenvereinbarung, so gelten diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag.
1.7 Der Vertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Sanktionen entgegenstehen. Lieferungen zur Erfüllung geschlossener Verträge stehen unter dem Vorbehalt, dass soeben genannte Hindernisse ebenfalls nicht entgegenstehen.
2. Angebote, Bestellungen, Auskünfte, Beratungen
2.1 Jedes unserer Angebote erfolgt freibleibend, was bedeutet, dass der Kunde durch dieses freibleibende Angebot erst zur Abgabe eines eigenen Angebotes aufgefordert wird, welches wir annehmen oder ablehnen können. Somit sind Änderungen der Leistungen, der Leistungszeit, des Preises oder sonstige Änderungen bis zur Annahme des Angebotes des Kunden durch uns möglich.
2.2 Sofern eine Bestellung als verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3 Auskünfte und Beratungen im Zusammenhang mit unseren Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Prospekten können ungenau sein. Abbildungen dienen nur zur Erläuterung des Textes und können vom Produkt abweichen.
In Angeboten und Prospekten angegebene Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen. Für eine etwaige Haftung gilt Ziffer 10 dieser Bedingungen.
3. Preise
3.1 Maßgebend sind ausschließlich die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2 Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Kunde in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
3.3 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB vereinbart worden ist, gelten unsere Preise jeweils ab unserem Werk.
3.4 Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackungs-, Fracht- und sonstige Kosten wie z.B. öffentliche Abgaben (inklusive Quellensteuer), Zölle, etc..
3.5 Soweit nichts anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB vereinbart ist, sind Aufstellung und Montage zum Beispiel von Geräten und Maschinen im Preis nicht enthalten.
3.6 Die Preisstellung erfolgt ausschließlich in Euro.
3.7 Einen nach Vertragsschluss erfolgte Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten oder Umsatzsteuer wird in gleicher Höhe an den Kunden weiterberechnet, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll. Bei einer Preissteigerung von mehr als fünf Prozent kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
4. Lieferung
4.1 Soweit nichts anderes in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB ausdrücklich vereinbart ist, liefern wir ab unserem Werk.
4.2 Lieferfristen gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung in gesetzlicher Schriftform nach § 126 BGB als vereinbart.
4.3 Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
4.4 Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3 Die Lieferfrist verlängert sich in Fällen von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintreten unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, nicht durch einen Organisationsmangel verschuldet sind und die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages nicht nur unerheblich beeinflusst haben. Dies gilt gleichermaßen, wenn solche Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten.
4.4 Selbstbelieferung:
Ist der Käufer Verbraucher, so gilt:
Soweit wir die Ware vor Abschluss dieses Kaufvertrags bereits selbst bestellt haben, führt eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs bzw. Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, dazu, dass wir selbst nicht liefern müssen. Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen.
Ist der Käufer kein Verbraucher, so gilt:
Eine ausbleibende Lieferung seitens des Exporteurs/Lieferanten, die wir nicht zu vertreten haben, führt dazu, dass wir selbst nicht liefern müssen. Der Liefer-/Bestellvertrag ist damit erloschen.
4.5 Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als „fest“ bezeichnet sind, werden keine Vertragsfristen. Kommt es bei diesen Fristen zu einer Überschreitung, so kann uns der Kunde zwei Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
4.6 Bei Verschieben des Versandes auf Wunsch des Kunden werden ihm Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des Auftragswerts zuzüglich Umsatzsteuer für jeden angefangenen Monat ab Terminverschiebung berechnet.
Fristen und Termine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt. Im Falle einer Pflichtverletzung durch uns haften wir für Schäden nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser Bedingungen.
4.7 Wir behalten uns die Lieferung durch unsere eigene Lieferorganisation vor.
4.8 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind.
4.9 Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag nach zweimaliger erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, es sei denn, dass das Hindernis nur vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins dem Kunden zumutbar ist.
4.10 Steht dem Kunden ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht zu und setzen wir dem Kunden für dessen Ausübung eine angemessene Frist, so erlischt das Rücktrittsrecht, wenn nicht der Rücktritt vor dem Ablauf der Frist erklärt wird.
4.11 Ist für den Fall unseres Verzugs oder der Unmöglichkeit eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart und macht der Kunde diese Vertragsstrafe uns gegenüber geltend, so sind – unbeschadet unseres Recht auf Herabsetzung der Vertragsstrafe nach § 343 BGB – darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit ausgeschlossen.
5. Versand, Gefahrenübergang
5.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich in der gesetzlichen Schriftform gemäß § 126 BGB vereinbart ist, erfolgen Versand und Transport ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Beschädigung geht auf den Kunden auch dann über, wenn bei Lieferung „frei Haus“, „frei Baustelle“ oder ähnliches der Transport den Bestimmungsort des Kunden erreicht hat oder wenn bei Lieferung „ab Lager“ die Ware in unserem Lager oder an dem vereinbarten Übergabeort versand- oder übergabebereit lagert
5.3 Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über, spätestens aber dann, wenn der Liefergegenstand unseren Betrieb verlässt.
5.4 Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
5.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens bzw. der uns entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
5.6 Wir sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Sendung auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern, wofür wir nach unserer Wahl 0,5 Prozent des Rechnungsbetrages oder die tatsächlich anfallenden Kosten berechnen.
5.7 Transportschäden sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere alle notwendigen Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder Ähnliches in zumutbaren Rahmen bleibt, kann dies nicht beanstandet werden.
6. Zahlungen
6.1 Zahlungen haben innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Sollten individuelle Zahlungstermine vereinbart worden sein, gelten diese. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes an. Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung und werden ohne Verpflichtung zur rechtzeitigen Vorzeigung und Protesterhebung angenommen.
6.2 Wir sind berechtigt, ab Eintritt des Zahlungsverzuges – wenn der Kunde Kaufmann ist -, ab dem Fälligkeitstag– Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu fordern, unbeschadet unserer Möglichkeit einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens offen.
6.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden sind nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche anerkannt, unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.4 Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig im Falle des Zahlungsverzuges, Wechselprotestes oder der Zahlungseinstellung des Kunden. In allen genannten Fällen sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.5 Wir sind bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, Zahlungen von Dritten für Rechnung des Kunden auch dann anzunehmen, wenn der Kunde widerspricht.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus dem der Lieferung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.
7.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Wertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Ziffer 7.1.
7.3 Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu verarbeiten, mit anderen Sachen zu verbinden und zu vermischen oder weiter zu veräußern. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten nicht eingezogen werden können. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.
7.4 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.
7.5 Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren, zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
7.6 Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an uns ab.
7.7 Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.
7.8 Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als fünfzig (50) Prozent, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7.9 Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllt.
8. Rechte an Plänen, Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen, Software
8.1 Wir behalten an allen Plänen, Zeichnungen, Entwürfen, Angeboten etc. das Urheberrecht und bis zum Abschluss eines Vertrags auch das Eigentum vor.
8.2 Sämtliche Computerprogramme bleiben unser Eigentum. Programme, Dokumentationen und nachträgliche Ergänzungen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und – auch für eigene Zwecke vorbehaltlich einer Sicherungskopie – weder kopiert noch irgendwie anders dupliziert werden.
8.3 An Programmen und dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht zum internen Betrieb der Ware, für die Programme geliefert werden, eingeräumt. Für Programme und Dokumentationen, die im Auftrag des Käufers angefertigt werden und unsere Lieferung darstellen, werden dem Käufer in gewünschter Anzahl Einzellizenzen für Endkunden im Umfang eines nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechts gewährt.
8.4 Quellprogramme werden in der Regel nicht zur Verfügung gestellt, ihre Überlassung erfolgt nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
9. Gewährleistung, unverzügliche Prüfung-und Rügeobliegenheit bei Kaufleuten, Verjährung
9.1 Die beanstandete Ware ist uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache; dabei tragen wir nur die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Kosten.
9.2 Wir sind berechtigt, die Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verweigern, zum Beispiel dann, wenn die Kosten der Nacherfüllung in keinem angemessenen Verhältnis zu dem angestrebten Erfolg stehen. Die Nacherfüllung kann auch dann verweigert werden, wenn uns der Kunde nicht auf unsere Aufforderung hin die beanstandete Ware zugesendet hat.
9.3 Der Kunde kann Rücktritt vom Vertrag oder Herabsetzung der Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen, jedoch frühestens nach erfolglosem Ablauf von zwei vom Kunden gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung, es sei denn, die Fristsetzung zur Nacherfüllung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Kunde bei Vorsatz und jeder Fahrlässigkeit für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen.
9.4 Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Kunden ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.5 Für etwaige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen in Ziffer 10.
9.6 Alle Angaben über unsere Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Sie sind keine Beschaffenheitsgarantie, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware.
9.7 Soweit nicht Grenzen für Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung vereinbart worden sind, sind in jedem Falle branchenübliche Abweichungen zulässig.
9.8 Eine Gewährleistung für Mängel an der gelieferten Ware, die ihre Ursache im üblichen Verschleiß haben, ist ausgeschlossen. Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu.
9.9 Wenn unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Lieferungen oder Leistungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
9.10 Ist der Kunde Kaufmann, ist er verpflichtet, Mängelrügen schriftlich oder per Fax zu erheben. Für den Zugang der schriftlichen oder per Telefax verschickten Mängelrügen bei uns ist der Kunde beweisbelastet.
9.11 Ist der Kunde Kaufmann, so ist er dazu verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen uns gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB). Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass es ihm aus wichtigem Grund nicht möglich war, diese Frist einzuhalten, z.B. weil die Art eines vorhandenen Mangels oder Falschlieferung nach Art seiner/ihrer Beschaffenheit die Einhaltung dieser Frist objektiv nicht erlaubte. Im Falle des Gelingens dieses Nachweises gilt als Ausschlussfrist die für die Überprüfung bzw. Mangelanzeige angemessene Frist.
9.12 Versteckte Mängel sind zur Wahrung der Prüfungs- und Rügeobliegenheit des Kunden, der Kaufmann ist (§§ 377, 378 HGB), uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
9.13 Ist der Kunde Kaufmann und hält er diese – nur für Kaufleute geltende – Prüfungs- und/oder Rügefristen nicht ein und erklären wir uns dennoch dazu bereit, die jeweilige Rüge des Kunden auf Berechtigung zu prüfen, zu untersuchen oder über diese zu korrespondieren oder zu verhandeln oder zu versuchen, etwaige Mängel zu beheben, so geschieht dies ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass wir trotz einer solchen Prüfung/Untersuchung/Korrespondenz/Verhandlung/Versuch der Mängelbeseitigung allein wegen des Verstoßes gegen die Prüfungs- und/oder Rügefrist das Ansinnen des Kunden zurückweisen, selbst wenn sich herausstellt, dass seine Rüge berechtigt war. Solche Prüfungen, Untersuchungen, Korrespondenzen/Verhandlungen oder Versuche der Mängelbeseitigung sind in keinem Falle als Verzicht von uns anzusehen, uns auf den Verstoß gegen die Prüfungs- und/oder Rügefrist zu berufen. Wir behalten uns in jedem Stadium der Prüfung/Untersuchung/Korrespondenz/Verhandlung/Versuch der Mängelbeseitigung ausdrücklich vor, dies zu tun.
9.12 Ansprüche wegen Sachmängeln des Kunden, der Kaufmann und kein Verbraucher ist, verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von uns zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf unser vorsätzliches oder grobes Verschulden gestützt sind. Soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634 a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt, so gelten ausschließlich diese Fristen.
Ist der Kunde Verbraucher, so gelten für ihn ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.
9.13 Gebrauchte Ware verkaufen wir, soweit der Kunde Kaufmann und kein Verbraucher ist, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
10. Haftungsbegrenzung
10.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.
Jedoch ist unsere Haftung im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
10.2 Für Verzugsschäden gilt Ziffer 4.11 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
10.3 Die in den Ziffern 10.1 – 10.2 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB (siehe Ziffer 9.4), im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren, soweit der Kunde Kaufmann und nicht Verbraucher ist, spätestens in zwei Jahren seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht im Fall einer Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und in den in Ziffer 10.3 genannten Fällen. Sie gelten außerdem nicht für Verbraucher. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.5 Ist der Kunde ein Zwischenhändler für die an ihn gelieferte Sache und der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruches des Kunden gegen uns ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.
10.6 Bei Lieferung von Software haften wir für den Verlust oder die Veränderung von Daten, die durch das Programm hervorgerufen worden sind, nur in dem Umfang, der auch dann unvermeidbar wäre, wenn der Kunde seiner Datensicherungspflicht in adäquaten Intervallen, mindestens jedoch täglich, nachgekommen wäre.
11. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte
11.1 Falls gegen den Kunden Ansprüche wegen Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder eines Urheberrechts erhoben werden, weil er unsere Lieferung/Leistung in der vertraglich bestimmten Art und Weise benutzt, verpflichten wir uns, dem Kunden das Recht zum weiteren Gebrauch zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde uns unverzüglich schriftlich über derartige Ansprüche Dritter unterrichtet und uns alle Abwehrmaßnahmen und außergerichtlichen Maßnahmen vorbehalten bleiben. Sollte unter diesen Voraussetzungen eine weitere Benutzung unserer Lieferung/Leistung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen nicht möglich sein, gilt als vereinbart, dass wir nach unserer Wahl entweder die Lieferung/Leistung zur Behebung des Rechtsmangels abwandeln oder ersetzen oder die Lieferung/Leistung zurücknehmen und den an uns entrichteten Kaufpreis, abzüglich eines das Alter der Lieferung/Leistung berücksichtigenden Betrages, erstatten.
11.2 Weitergehende Ansprüche wegen Schutz- oder Urheberrechtsverletzungen stehen dem Kunden nicht zu, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind und eine Verletzung sonstiger Vertragspflichten weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte. Wir haben keine Verpflichtungen gemäß Ziffer 11.1, falls Rechtsverletzungen dadurch hervorgerufen werden, dass unsere Lieferung/Leistung nicht in der vertraglich bestimmten Art und Weise verwendet oder zusammen mit anderen als unseren Lieferungen/Leistungen eingesetzt wird.
12. Entsorgung
12.1 Der Kunde hat unsere warenbegleitenden Informationen bei der Entsorgung der Ware zu beachten und sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, entsorgt wird.
12.2 Ist der Kunde ein Unternehmer, ist er verpflichtet, die Entsorgung auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Weiterverkauf der Ware oder deren Bestandteilen, hat der Kunde diese Verpflichtung auf den nächsten Käufer zu übertragen. Ist der Kunde ein Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Entsorgung.
13. Vertraulichkeit
13.1 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.
13.2 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten speichern, die mit unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen zusammenhängen.
14. Sonstiges
14.1 Gerichtsstand ist, sofern der Kunde ein im Handelsregister eingetragenes Unternehmen und Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, der Sitz unseres Unternehmens in Offenburg-Windschläg. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz in Anspruch zu nehmen.
14.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts und der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts.
14.3 Sollten einzelne Klauseln dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.
15. Datenschutz
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